Mehrere Ahrensböker benachrichtigten in Sorge um das Tierwohl die Bild-Zeitung um zu berichten, dass in Ahrensbök ein bekannter Sonderling einen Seehund an der Leine durch den Ort spazieren führt. Die Ahrensböker Polizei nahm die Personalien des Mannes auf und ließen ihn gewähren, da es keine rechtliche Handhabe gegen sein Handeln gibt. Der Ahrensböker, Thomas P., argumentierte, dass Blinde einen Blindenhund haben dürfen und Sehenden deshalb ein Seh-Hund nicht verboten werden dürfte.
Der sehr langlebige Ahrensböker Seehund ist seit 5 Generationen in der Familie. Hier ein Foto von 1895 mit dem Ur-Großvater von Thomas P. (rechts im Bild)